AGB
Mitgliedschaftsbedingungen des Hammer Gym Hamburg e.V.
1. Rechte des Mitglieds. Das Mitglied ist je nach Vertrag berechtigt, während der Kurs- und Öffnungszeiten an den angebotenen Kampfsport- und Fitnesskursen teilzunehmen, sowie den Kampfsportbereich zu nutzen, insofern der reguläre Kursbetrieb nicht gestört wird, wobei eine Störung der Einschätzung des Trainers/ der Trainerin obliegt. Trainings.- und Öffnungszeiten, sowie Änderungen/Ausfälle werden auf der Website und oder den gängigen Socialmedia-Kanälen bekannt gegeben. Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten sowie des Leistungsangebotes bleiben dem Hammer Gym Hamburg e.V. vorbehalten.
2. Gesundheit des Mitgliedes. Der Hammer Gym Hamburg e.V. übernimmt keinerlei Haftung bei Verletzungen und Schäden vor, während oder nach dem Training.
3. Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft Kündigungen sind ausschließlich in Textform mit Unterschrift zulässig (Brief oder E-Mail). Für Verträge gilt: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit, jedoch maximal um 12 Monate.
4. Zahlungsweise Als Zahlungsweise ist ausschließlich das SEPA Lastschrift-Verfahren zulässig. Die monatlichen Mitgliedschaftsbeiträge werden durch die Finion Capital GmbH i.A.v Hammer Gym Hamburg e.V. mit der Gläubiger-ID DE eingezogen. Die Beträge werden immer im Voraus zum 1. des Monats eingezogen. Achtung: Wenn der Beginn einer Mitgliedschaft nach dem 2. Tag eines Monats liegt, wird die erste Abbuchung der Beiträge erst im darauffolgenden Monat geschehen. Der Betrag besteht dann aus dem restlichen Anteil für den zurückliegenden Monat, der Anmeldegebühr, sowie dem kompletten Betrag (im Voraus) für den folgenden Monat. Bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsbeiträgen wird der Zugang auf die Trainingsfläche untersagt.
5. Haftung Weder die beschäftigten Trainer, noch der Hammer Gym Hamburg e.V. selbst, übernehmen Haftung für Verletzungen, Sachbeschädigungen und Diebstahl, die sich vor, während oder nach dem Training ereignen.
6. Tarifwechsel innerhalb der Vertragslaufzeit. Der Wechsel in eine kürzere Tarifdauer ist nur nach Beendigung der Vertragslaufzeit (Voraussetzung ist eine ordentliche Kündigung) zulässig. Der Wechsel in eine längere Tarifdauer ist zu jeder Zeit zulässig.
7. Tarifbedingte Angebotsnutzung. Die Nutzung der Kurse beschränkt sich ausschließlich auf das Angebot des gebuchten Tarifes und ist strikt altersgebunden. Die Teilnahme ist nur in den jeweiligen Kursen gestattet. Kinder im Alter von 6-12 Jahren: Kennzeichung „Kids“ im Kursplan. Keine Kennzeichnung altersbedingter Tarifwechsel Erreicht ein Mitglied innerhalb der Vertragslaufzeit ein Alter von 13 Jahren, welches den nächsthöheren Tarif erfordert, so findet der Wechsel in den nächsthöheren Tarif automatisch statt.. Die Gesamttariflaufzeit wird vom vorherigen Vertrag übernommen, kann aber auf Wunsch verlängert werden.
8. Verstöße gegen die Leitlinien/ Hausordnung. Bei wiederholtem oder gravierendem Verstoß gegen die Leitlinien/ Hausordnung behält sich der Hammer Gym Hamburg e.V. vor Mitgliedschaftsverträge außerordentlich zu kündigen oder ein mehrmonatiges Zutrittsverbot mit Vertragspause zu verhängen.
9. Krankheits- und Ruhezeiten. Ausfallzeiten, Unterbrechungen, oder Abwesenheiten des Mitglieds entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Bei Krankheiten kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung pausiert werden. Das Mitglied verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, andernfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Nichtkrankheitsbedingte Ruhezeiten bis 1 Monat, können gegen Vorlage eines Nachweises beansprucht werden. Im Falle einer Krankheit oder Ruhezeit wird die pausierte Zeit automatisch an die ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt.
10. Betriebsbedingte Schließungen/höhere Gewalt Kurzfristige und betriebsbedingte Schließungen befreien das Mitglied nicht von der monatlichen Beitragszahlung.
Betriebsbedinge Schließungen werden nur auf Entscheidung des 1. Vorstandes des
Hammer Gym Hamburg e.V. verordnet.
11. Gültigkeit und Gerichtsstand. Der Vertrag ist ab dem Moment der Unterschrift des Antragstellers gültig. Eine gesetzliche Widerrufsfrist besteht nicht. Nebenabreden sind unzulässig und haben keine Gültigkeit, weder mündlich noch schriftlich. Sollten Teile des Mitgliedschaftsvertrags unwirksam werden oder werden Bedingungen nicht erfüllt, tritt an deren Stelle das entsprechende Gesetzrecht. Gerichtsstand ist Hamburg.